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AOK: Zeitwertkonto – mobile Arbeit

Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle

Bei der AOK geht es zur „neuen Arbeitswelt“ nur im Schneckentempo voran. (Bild: invisiblepower, pexels.com)

Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.

Mit der Tarifvereinbarung „Neue Arbeitswelt“ vom 23. November 2021 wurden zum 15. Dezember 2021 in Kraft gesetzt:

  • der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“
  • der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
  • der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu

Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:

  • flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
  • Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)

Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.

Aktueller Stand

Zeitwertkonto

Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:

  • Dynamisierung des Zeitwertkontos
  • tarifliche Ansprüche während der Freistellung

Flexible Arbeitsortmodelle

Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.

Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).

Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.

Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!

Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:

  • einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
  • Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
  • Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
  • Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
  • Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
  • Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
  • Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen

Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:

  • Rückkehrrecht der Beschäftigten
  • keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
  • keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
  • erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
  • einheitliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
  • erforderliche betriebsnotwendige Qualifizierungsmaßnahmen
  • Arbeitgeberleistungen wie Aufwendungsersatz, Kostenerstattung (z. B. Energie-/Heizkosten) oder Zuschüsse zu Telearbeit und Mobilität
  • Rahmenbedingungen von Desk-Share-Systemen
  • Antragsverfahren und Konfliktregelung

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Zeitwertkonto – mobile Arbeit (04.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BITMARCK: Ergebnis angenommen

Klare Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt für Tarifergebnis bei BITMARCK

Danke für eure rege Teilnahme an der Mitgliederbefragung! (Bild: EdZbarzhyvetsky, depositphotos.com)

Bei unserer ver.di-Mitgliederbefragung hat eine sehr deutliche Mehrheit für unser Verhandlungsergebnis bei der BITMARCK vom 24. Februar 2022 gestimmt.

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Mitgliedervotum entsprochen und das Tarifergebnis angenommen. Im Rahmen der Erklärungsfrist haben wir der Arbeitgeberseite die Annahme mitgeteilt. Damit kann nun die Umsetzung starten.

Das Ergebnis für die BITMARCK im Überblick

  • ab 1. Januar 2022: 3,2 Prozent mehr Vergütung (40 Euro mehr für Auszubildende)
  • ab 1. Januar 2023: weitere 2,1 Prozent mehr (40 Euro für Auszubildende)
  • 24 Monate Laufzeit

Zu den Forderungen beider Seiten in Bezug auf inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Manteltarifvertrages sind weitere Gespräche vereinbart, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden sollen. Die bereits seit Langem laufenden Eingruppierungsverhandlungen werden in einem moderierten Prozess fortgesetzt. Zu diesen Fragen werden demnächst die Termine verabredet.

Bewertung der Tarifkommission

Das monetäre Ergebnis befindet sich für alle Seiten an der Grenze des Erträglichen. Es liegt zum Teil im Level der Branchenabschlüsse, zum Teil auch darüber. Will man dieses Ergebnis weiter anheben, so wäre ein Arbeitskampf unausweichlich. Dass die Homeoffice-Pauschale nicht tariflich umgesetzt werden konnte, ist ein Wermutstropfen. Diese soll jedoch im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Hier gibt es die letzten beiden Tarifinfos als PDF, gern zum Verteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis erreicht (01.03.2022)

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis angenommen (10.03.202)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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BARMER: 85 Prozent Zustimmung

ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen

Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)

Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.

Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.

Alle Details zum BARMER-Ergebnis

März 2022: Einmalzahlung

Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:

  • 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen

Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.

Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.

Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.

ab April 2022: mehr Urlaubsgeld

  • 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)

Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.

Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.

Dezember 2022: höhere Vergütung

  • 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
  • 120 Euro mehr für Auszubildende

Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.

Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss

Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.

Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.

Umgang mit Warnstreiks

Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.

Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!

Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!

Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Mit digitalem Rückenwind zum Ergebnis

Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!

Nutzt die Chance und gebt uns Rückmeldung zum Tarifergebnis! (Bild: pip, photocase.de)

Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMER den notwendigen Rückenwind gegeben. Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!

Das Ergebnis für die BARMER im Überblick

  • März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
  • ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
  • 01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)

Mitgliedervorteil

Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitglieder zwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).

Förderung der Nachhaltigkeit

Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.

Wie geht es jetzt weiter?

Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!

Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.

Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Digitaler Rückenwind (10.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich! Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BITMARCK: Sieht so Wertschätzung aus?

Zweite Runde bei der BITMARCK und immer noch kein neues Angebot

Es ist zum Haare raufen: Kein neues Angebot vom Arbeitgeber! (Bild: David Garrison, pexels.com)

In der zweiten Verhandlungsrunde bei BITMARCK am 08. Februar 2022 haben wir mit der Arbeitgeberseite ausführlich unsere Forderungen zur Erhöhung der Entgelte diskutiert.

Dabei haben die Arbeitgeber ihrerseits eine Laufzeit von 24 Monaten gefordert. Wir haben deutlich gemacht, dass sei grundsätzlich möglich, wenn das Gesamtpaket stimmt. Die gewünschte Reduzierung unserer Forderungen haben wir abgelehnt.

Nach weiteren Beratungen kam allerdings von der Arbeitgeberseite kein neues Angebot!

Damit sind wir weiterhin auf dem Stand der ersten Verhandlungsrunde:

  • Januar bis März 2022: 300 Euro Einmalzahlung
  • ab 01. April 2022: Erhöhung um 1,9 Prozent
  • ab 01. Januar 2023: Erhöhung um 1,5 Prozent
  • Laufzeit: 24 Monate

Dieses Angebot haben wir als völlig unzureichend zurückgewiesen. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten ist eine tabellenwirksame Erhöhung von insgesamt 3,4 Prozent weder wertschätzend gegenüber den Beschäftigten und ihrer Arbeitsleistung, noch ist es ausreichend hinsichtlich der aktuellen und zu erwartenden Inflationsraten.

Unsere Forderungen für die BITMARCK-Beschäftigten sind unverändert:

  • sechs Prozent mehr Entgelt im Monat für Beschäftigte
  • sechs Prozent mehr Auszubildendenvergütung
  • 50 Euro Homeoffice-Pauschale im Monat
  • zusätzliche Corona-Prämie

Die Tarifverhandlungen werden am 24. Februar 2022 fortgesetzt.

Hier die Tarifinfos als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Kein neues Angebot (08.02.2022)

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BITMARCK: Erstes Angebot ernüchternd

Verantwortungsvoller Umgang mit den Beschäftigten bei der BITMARCK? Fehlanzeige!

Das Ergebnis der ersten Verhandlungsrunde ist für uns eher enttäuschend. (Bild: magnetme, pixabay.com)

Am Freitag, den 21. Januar 2022, fand die erste Entgeltverhandlungsrunde für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten bei BITMARCK statt. Das Ergebnis war zusammengefasst etwas ernüchternd.

Die Reaktionen der Arbeitgeberseite auf unsere Forderungen im Einzelnen:

  • Forderung nach Erhöhung der Entgelte um sechs Prozent

Mit Blick auf die Sicherheit der Zukunft für die BITMARCK-Beschäftigten nicht darstellbar.

  • Forderung nach Erhöhung der Auszubildendenvergütung um sechs Prozent

In der vergangenen Vergütungsrunde wurden die Auszubildendenvergütungen überproportional angehoben und liegen im Schnitt des vergleichbaren Marktes. Eine Erhöhung analog der Steigerung der Entgelte der Beschäftigten sei vorgesehen.

  • Forderung nach einer monatlichen Homeoffice-Pauschale von 50 Euro

Es sei nicht im Interesse der BITMARCK, Beschäftigte dauerhaft im Homeoffice arbeiten zu lassen; keine Verhandlungsbereitschaft auf Tarifvertragsebene.

  • Forderung nach einer Corona-Prämie

Grundsätzlich keine Bereitschaft mit Blick darauf, dass dies politisch für die besonderen Herausforderungen einzelner Berufsgruppen geschaffen wurde (z. B. Pflege).

Die Beschäftigten in der BITMARCK hätten Hervorragendes geleistet. Die BITMARCK sei aber in der Pandemiezeit verantwortungsvoll mit den Beschäftigten umgegangen und habe in den letzten zwei Jahren zur Bewältigung der Herausforderungen viel für die Belegschaft getan. Wenn überhaupt, könne dies nur im Rahmen eines Gesamtpaketes und einer Gesamtsteigerung diskutiert werden.

Erstes Angebot von BITMARCK

  • Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 1,7 Prozent für zwölf Monate

Zweites Angebot von BITMARCK

  • 300 Euro Einmalzahlung (netto)
  • Ab 1. April 2022: Erhöhung um 1,9 Prozent
  • Ab 1. Januar 2023 Erhöhung um 1,5 Prozent
    (gilt analog für Auszubildende)
  • 24 Monate Laufzeit

Weiterhin will die Arbeitgeberseite die Gehaltsstruktur verändern, Gehaltsbänder einführen und mit leistungsabhängigen Komponenten mehr Flexibilität erhalten.

Bewertung der ver.di-Tarifkommission

Das Verhandlungsklima war sicherlich positiv – nur spiegelt sich das nicht in den Angeboten wieder. In Anbetracht der aktuellen Inflation und unter Berücksichtigung der Produktivitätssteigerung ist das Angebot nicht annehmbar.

Die Forderung nach mehr Flexibilität durch leistungsabhängige Komponenten lehnen wir ab. Eine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten auf Basis subjektiver Kriterien widerspricht den tarifpolitischen Grundsätzen von ver.di. Wären „Nasenprämien“ wirklich gerecht? Das Angebot der Einmalzahlung entspricht nicht unserer Vorstellung.

Die Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren einen super Job gemacht und dafür Sorge getragen, dass intern wie extern im Rahmen der Kundenbetreuung und Kundendienstleistungen trotz Corona alles reibungslos funktioniert.

Die Tarifverhandlungen werden im Februar 2022 fortgesetzt.

Hier die Tarifinfos als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Erstes Angebot ernüchternd (24.01.2022)

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BARMER: Erstes Angebot auf dem Tisch

Angebot ist aus Arbeitgebersicht „tragfähig“, unsere Einschätzung lautet: nicht annehmbar!

9nong, depositphotos.co

In der zweiten Verhandlungsrunde mit der BARMER am 18. Januar 2022 legte die Arbeitgeberseite ein ihrer Meinung nach „tragfähiges“ Angebot auf den Tisch. Das sehen wir anders!

Nach Einschätzung der ver.di-Verhandlungskommission ist das erste Angebot der Arbeitgeberseite nicht annehmbar! Hier im direkten Vergleich mit unseren Forderungen:

Angebot der BARMER

  • im März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte, 500 Euro für Auszubildende
  • zum 01. Januar 2023: 2,3 Prozent mehr für Beschäftigte, 50 Euro für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. März 2024 (27 Monate)

Unsere Forderungen

  • 3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) für Beschäftigte, 150 Euro für Auszubildende
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
  • Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Klar erkennbar: Speziell zur Arbeitszeit und ver.di-Vorteilsregelung gibt es kein Angebot!

Die Arbeitgeberseite hat uns klargemacht, dass für sie eine Absenkung der Arbeitszeit aktuell nicht zur Diskussion steht. Und: Die ver.di-Vorteilsregelung lehnt sie kategorisch ab.

Nach den Ergebnissen unserer Befragung haben diese Themen aber eine hohe Bedeutung für die ver.di-Mitglieder. Auch die finanzielle Erhöhung ist aus unserer Sicht absolut nicht abschlussfähig.

Die ver.di-Verhandlungskommission versteht dieses erste Angebot somit als Grundlage für weitere Verhandlungen, aber nicht als tragfähiges Ergebnis!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erstes Angebot der Arbeitgeberseite (19.01.2022)

Jetzt brauchen wir euch alle – damit die dritte Runde wirklich zum Erfolg führt!

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BARMER: Als Mitglied klar im Vorteil!

Zu guter Letzt machen wir uns stark für eine Vorteilsregelung bei der BARMER!

Gemeinsam stark – zusammen schaffen wir 100 % Tarif! (Bild: Krakenimages.com, depositphotos.com)

Bei der BARMER handelt nicht der Weihnachtsmann eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten aus, sondern deine Gewerkschaft, sprich: die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission!

In der Adventszeit haben wir euch unsere ersten drei Forderungen zur Tarifrunde 2021/2022 mit der BARMER Ersatzkasse vorgestellt:

Und zu guter Letzt machen wir uns für eine weitere Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stark!

Wenn das vierte Lichtlein brennt… haben wir unseren Tarifabschluss noch nicht „verpennt“! In diesem Sinn wünschen wir euch schöne Weihnachten und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der Tarifrunde. Denn da wird es leider keine Geschenke geben, wie sich bereits in der Auftaktverhandlung gezeigt hat.

Deswegen: Mitfahrende statt Trittbrettfahrende gesucht! Steigt ein, seid dabei, dann ist mehr für alle drin!

Die Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Vierte Forderung zum vierten Advent (19.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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AOK: Neue Arbeitswelten

Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ für AOK tritt im Dezember in Kraft.

Vielen Dank für euer Engagement in den letzten zwei Jahren! (Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)

Sowohl die ver.di Bundestarifkommission als auch die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) haben dem Tarifabschluss „Neue Arbeitswelt“ innerhalb der Erklärungsfrist zugestimmt.

Die neuen Tarifverträge können somit zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten. Hier die wesentlichen Vereinbarungen im Überblick.

Der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

  • bildet die Klammer zu den jeweiligen Tarifverträgen und Tarifregelungen der neuen Arbeitswelt,
  • enthält die Präambel und deren tarifliche Umsetzung,
  • definiert den Geltungsbereich und
  • vereinbart die Verhandlungen zu den noch fehlenden Tarifbausteinen (mobile Arbeit und Zeitwertkonto) im Anschluss an die Engeltrunde.

Tarifvertrag Veränderungsprozesse

Die neue tarifvertragliche Grundlage beschreibt das Verfahren und den Umgang mit möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei vom Arbeitgeber veranlassten Veränderungsprozessen.

Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der zielgerichtete Einsatz der Beschäftigten anhand vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorrangig.
  • Ist die Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein abgestuftes Verfahren zu einem neuen Arbeitsplatz.
  • Dabei sind soziale und persönliche Gründe zu berücksichtigten und es ist zu zu prüfen, ob flexible Arbeitsortmodelle möglich sind.

Vergütungssicherung

  • Bei Beschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen.

Ausnahme von dieser Regelung:

  • Beschäftigte, die eine angebotene zumutbare Stelle oder Qualifizierung in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe ohne Vorliegen sozialer oder persönlicher Gründe ablehnen, können auf einer geringer wertigen Stelle eingesetzt und heruntergruppiert werden (bis VG 7 um maximal eine Vergütungsgruppe, ab VG 8 und höher um maximal zwei Vergütungsgruppen).

Abfindung

Weiterhin kann das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet werden.

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2027.

Qualifizierung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch.

Danke an alle ver.di-Mitglieder in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die besonders in den letzten beiden Jahren mit viel Engagement und Ausdauer verhandelt haben!

Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es im neuen Jahr in die nächste Runde: Am 12. Januar 2022 starten die Vergütungsverhandlungen!

Die vollständige Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:

Tarifinfo AOK | Rahmentarifvertrag neue Arbeitswelten tritt am 15. Dezember in Kraft (13.12.2021)

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Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent

Für einen guten Tarifvertrag bei der BARMER brauchen wir eure Unterstützung!

Unterstützt jetzt unsere Forderung nach Arbeitszeitverkürzung! (Bild: VanReeel, shutterstock.com)

Bei einer Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der BARMER hat nicht der Weihnachtsmann seine Finger im Spiel, sondern eure Gewerkschaft.

Zum ersten Advent haben wir euch unsere erste Forderung vorgestellt:

  • 3,8 Prozent Gehaltserhöhung, mindestens 150 Euro im Monat.

Jetzt sind es noch 19 Tage oder 456 Stunden bis zur Bescherung. Habt ihr alle Geschenke schon besorgt oder müsst ihr die kommenden Tage noch schnell in die Stadt? Wann bleibt neben der Arbeit noch Zeit, um das Weihnachtsessen einzukaufen? Wir sind der Meinung, dass die 38-Stunden-Woche nicht mehr zeitgemäß ist.

Daher lautet unsere zweite Forderung zum heutigen zweiten Advent:

  • Eine Stunde mehr Freizeit pro Woche und das bei vollem Gehaltsausgleich!

Denn eine Stunde weniger arbeiten bedeutet:

  • eine Stunde mehr, um die Geschenke für eure Liebsten einzupacken;
  • eine Stunde mehr, um Glühwein oder Punsch zu trinken;
  • eine Stunde mehr, die ihr mit eurer Familie verbringen könnt;
  • eine Stunde mehr zum Ausgleich von Arbeitsstress oder einfach
  • eine Stunde mehr Lebensqualität!

Deshalb fordern wir eine Arbeitszeitverkürzung für die Beschäftigten der BARMER!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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