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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

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Manteltarifvertrag bei BARMER nachgebessert

ver.di-Tarifkommission der BARMER billigt Änderungen ab 01. Juli 2023

Hände halten Schilder, davon vier in grau mit waagerechten Pfeilen und ein gelbes Schild mit einem Pfeil nach oben
Neuer Manteltarif bei der BARMER (Bild: sirinapawannapat.gmail.com, depositphotos.com)

Der Manteltarifvertrag wurde seit einigen Monaten im ungekündigten Zustand und somit unter Einhaltung der Friedenspflicht mit der Arbeitgeberin BARMER behandelt. Nun haben sich ver.di und BARMER geeinigt.

Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, den Änderungen im Manteltarifvertrag zum 01. Juli 2023 zugestimmt.

Reisezeiten an nicht betriebsüblichen Tagen

Die Anrechnung von Reisezeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erfolgt wie bei Dienstreisen nun zur Hälfte.

Überstunden für BARMER-Auszubildende

Die Ausbildung im Betrieb hat für uns einen hohen Stellenwert. Überstunden im Rahmen von Veranstaltungen sollten bei unseren Auszubildenden immer die Ausnahme sein. Zukünftig werden bis zu 15 Stunden finanziell abgegolten. Vorher waren es 15,4 Stunden.

Zahlreiche redaktionelle Anpassungen

Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte? Dazu gab es immer wieder Rückfragen der Kolleg*innen, v. a. zum Gehalt, zur Wochenarbeitszeit, zum Urlaub etc. Die Tarifvertragspartner haben sich dazu auf Klarstellungen verrständigt. Außerdem wurden viele redaktionelle Anpassungen vorgenommen (beispielsweise „bar in finanziell“ oder „schriftlich in Textform“).

Keine Lösung für weitere Baustellen

Die Tarifvertragsparteien hatten natürlich weitere Änderungswünsche. So war es der BARMER z. B. ein Anliegen, den Personenkreis der außertariflichen Beschäftigten auszuweiten oder die Frage des Umgangs mit dem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes zu ändern.

Wir – die ver.di – hatten vor allem Themen wie z. B. die Fortschreibung der Mitgliedervorteilsreglung, die Verbesserung der Regelungen zur Jubiläumszuwendung, Veränderungen zur Einarbeitungszeit und Wartezeit in den Erfahrungsstufen platziert.

Am Ende von intensiven und auch kontroversen Diskussionen konnte zu keinem der eigenbrachten Punkte – weder der BARMER noch der ver.di – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Unser Versprechen an die Beschäftigten der BARMER

Unsere Themen bleiben weiter auf der Agenda. Bei der nächsten Gehaltsrunde werden wir die Mitgliedervorteilsregelung wieder auf den Tisch bringen. Wir bleiben hartnäckig!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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IKK: Verhandlungsauftakt

Erstes Arbeitgeberangebot nicht annehmbar

Rote Ampel mit digitalem Geschwindigkeitsmesser, der eine rote 0 zeigt
Bei diesem Angebot gehen wir nicht mit! (Bild: Khoa Võ, pexels.com)

Am Donnerstag, den 12. Januar 2023, hat die erste Verhandlungsrunde für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus stattgefunden.

Angebot der Arbeitgeberseite

  • ab 1. Juli 2023: 3,0 Prozent mehr
  • ab 1. Juli 2024: weitere 2,0 Prozent mehr
  • ab 1. Juli 2025: weitere 2,5 Prozent
  • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025
  • 1.000 Euro Inflationsprämie für Vollzeit, Teilzeit entsprechend weniger

Im Fazit sind das insgesamt 7,5 Prozent für 36 Monate Laufzeit, keine Mitgliedervorteilsregelung und einmalig eine Inflationsprämie von 1.000 Euro. Das ist nicht annehmbar!

Im Vorfeld der Verhandlungen hatte die ver.di-Tarifkommission aus den Ergebnissen der Mitgliederbefragung ihre Schwerpunkte für die Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.

Unsere Forderungen bleiben bestehen!

  • 10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
  • eine Inflationsausgleichsprämie
  • zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
  • 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • zwölf Monate Laufzeit

Dafür wollen wir kämpfen. Kämpft JETZT mit und werdet ver.di-Mitglied!

Die Verhandlungen werden Ende Februar 2023 fortgeführt.

Eure ver.di-Tarifkommission

  • IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
  • IKK gesund plus: Mark Otte
  • IKK Südwest: Martina Ribbert, Mathias Wilbert

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Techniker Krankenkasse: Licht und Schatten

Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel

Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.

Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?

Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).

Wo ist noch Luft nach oben?

Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.

Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.

Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.

Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse

Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.

ver.di-Tarifinfo Techniker Krankenkasse: Posiitionierung zur Inflationsprämie (16.12.2022)

Bis gleich!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und kommt gut und gesund ins Jahr 2023!

Kontakt zu eurer ver.di-Tarifkommission in der TK? Schreibt an TK.TK@verdi.org!

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IKK: Schwerpunkte zur Tarifrunde 2023

ver.di-Tarifkommission reagiert auf Mitgliederbefragung

Junger Geschäftsmann weist auf ein Ausrufezeichen über seinem Kopf
Die Schwerpunkte für die kommende Tarifrunde sind gesetzt! (Bild: SergeyNivens, depositphotos.com)

Danke an unsere Mitglieder für ihre gute Beteiligung an unserer Befragung! Auf dieser Basis wurden nun Schwerpunkte für die Forderung zur Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.

Die ver.di-Tarifkommission für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus hat folgenden Beschluss gefasst.

Schwerpunkte zur Forderung

  • 10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
  • eine Inflationsausgleichsprämie
  • zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
  • 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • zwölf Monate Laufzeit

Nur eine dauerhafte monatliche Gehaltssteigerung sichert eure finanzielle Gegenwart und Zukunft – und darauf kommt es an!

Eure ver.di-Tarifkommission, wer ist das eigentlich?

  • IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
  • IKK gesund plus: Mark Otte
  • IKK Südwest: Martina Ribbert, Mathias Wilbert

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gkvi: Mitglieder stimmen Ergebnis zu

Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich

Menschenmenge, die einen zustimmenden Haken bildet
Die ver.di-Mitglieder sprachen sich mehrheitlich für das Ergebnis aus. (Bild: digitalstorm, depositphotos.com)

Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).

Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.

Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi

Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:

  • ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
  • im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
  • ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
  • jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
    • präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
    • Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
    • Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
    • weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
    • Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
    • weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
  • Laufzeit bis 31. August 2024

ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu

In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Mitglieder stimmen Verhandlungsergebnis zu (29.11.2022)

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MD Tarifgemeinschaft: Abschluss erreicht!

Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend

Ein persönlicher Kalender für den Monat Januar und Stifte liegen auf einem Schreibtisch
Erste Auszahlungen an die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft folgen im Januar (Bild: Bich Tran, pexels.com)

Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.

Das Ergebnis auf einen Blick

  • Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
  • ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
  • Laufzeit bis zum 31. März 2024
  • Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
  • sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro

Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.

Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie

  1. mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
  2. ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023

Unser Fazit

Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.

Lasst uns reden!

Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.

Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Abschluss erreicht (21.11.2022)

MD Tarifgemeinschaft | Fragen und Antworten zum Tarifabschluss (23.11.2022)

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DAK-Gesundheit sorgt für Kopfschütteln

Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.

Eine junge Frau sitzt genervt vor dem Laptop und fasst sich an den Kopf.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)

Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

Isolde Probst

Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:

  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
  • Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung

ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.

Im Einzelnen:

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?

Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.

Hintergrund

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.

Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.

Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!

Anlage 5

Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.

Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.

Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Kopfschütteln nach Verhandlungen (16.11.2022)

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Forderungen zur TRöD 2023 beschlossen

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Forderungen durchsetzen: Macht mit und seid Teil der Tarifbewegung 2023! (Grafik: ver.di)

Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.

Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.

Unsere Forderungen auf einen Blick

  • Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
  • Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  • Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Einkommen sichern

Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.

Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.

Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.

Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (14. Oktober 2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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