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BARMER: Mitglieder stimmen für Annahme

Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER

ver.di-Mitglieder der BARMER sind mehrheitlich für das Tarifergebnis. (Bild: MidnightStudioTH, depositphotos.com)

Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.

83,28 Prozent für die erste Variante

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025:
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Annahme und Dank

In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!

Erläuterungen zum Ergebnis

Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.

BARMER Tarifinfo: Ergebnis der Mitgliederbefragung (15.04.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr eurer Tarifbewegung gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Erneute Warnstreiks zu Ostern

Aufruf zu weiteren Streiks bei der DAK-Gesundheit um das Osterwochenende

Erneute Arbeitsniederlegungen bei der Krankenkasse mit der ältesten Geschichte (Bild: ver.di)

In der Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit ruft die Gewerkschaft ver.di vor und nach den Osterfeiertagen 2024 zu erneuten Warnstreiks auf. Beteiligt euch und bleibt zu Hause!

Das letzte Angebot der Arbeitgebeserseite ist nicht ausreichend. Der Streik muss weitergehen, denn ihr habt mehr verdient!

Beteiligt euch am Warnstreik!

Wir als eure Gewerkschaft ver.di rufen daher zu weiteren Warnstreiks am Gründonnerstag, den 28. März 2024, und am Dienstag, den 02. April 2024 auf. Die Streiks finden nicht in Präsenz, sondern als „Stay@Home“-Streiks statt.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Warnstreikaufruf für 28.03. und 02.04.2024

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikablauf

Streikgeld beantragen

Sollte die Arbeitgeberseite das Gehalt entsprechend der Streikteilnahme kürzen, zahlt ver.di selbstverständlich allen teilnehmenden Mitgliedern Streikgeld.

Nach erfolgtem Gehaltsabzug sendet bitte eure Entgeltabrechnung (aus der der Abzug ersichtlich ist) und den ausgefüllten Streikgeldantrag per E-Mail an euren zuständigen ver.di-Bezirk. Der zuständige Bezirk mit E-Mail-Adresse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Dienststellenzuordnung mit Kontaktdaten

Den Streikgeldantrag findet ihr hier für den 28. März 2024:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeldantrag 28.03.2024

und hier für den 02. April 2024:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeldantrag 02.04.2024

Danke für euren Einsatz, denn gemeinsam sind wir stärker!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Tausende im Streik!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit tragen ihren Unmut auf die Straße.

Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (Bild: ver.di)

Der Geduldsfaden der Beschäftigten ist gerissen. Werter Vorstand: Ignorieren hilft nicht mehr! Am Dienstag, den 12. März 2024, haben bundesweit mehrere tausend Beschäftigte ihr Missfallen zum zweiten „Angebot“ der DAK-Gesundheit kundgetan.

Das war ein deutliches Zeichen: Ihr seid stark und kampfbereit! Danke an alle Streikenden!

Wir haben gemeinsam gezeigt:

Lieber Vorstand der DAK-Gesundheit, wir hoffen die Botschaft ist angekommen und rechnen mit einem verhandlungsfähigen Angebot beim kommenden Verhandlungstermin am Freitag, den 15. März 2024!

Zur Erinnerung – wir fordern:

  • für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 555 Euro monatlich!
  • für Auszubildende 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • keine Leermonate!
  • zwölf Monate Laufzeit!

Mittendrin statt nicht dabei!

Mehr Fotos der bundesweiten Streiks gibt es im aktuellen Tarifinfo (unten als PDF). Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr außerdem auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Bundesweite Warnstreiks (13.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Aufruf zum Warnstreik!

Jetzt sind alle Beschäftigten und Azubis bei der KKH in Niedersachsen und Bremen gefragt.

Bei der KKH ist die rote Linie überschritten! (Bild: David-W-, photocase.de)

Am Dienstag, den 12. März 2024, ruft ver.di die Beschäftigten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum ganztägigen Warnstreik auf.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte bei der KKH gab es bislang völlig unzureichende Angebote der Arbeitgeberseite. Jetzt müssen wir ein Zeichen setzen, damit die KKH ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt. Um dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er signifikant nachbessern muss, rufen wir zum Warnstreik auf!

Beteiligt euch aktiv am Streik – kämpft für euch selbst und gemeinsam mit euren Kolleg*innen!

Zur Durchsetzung unserer Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission der KKH beschlossen, die Arbeit niederzulegen! Wir rufen daher alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der KKH in Niedersachsen und Bremen am Dienstag, 12. März 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ablauf

Wir treffen uns ab 10:00 Uhr zur Streikgelderfassung in den ver.di-Höfen „Rotation“ Hannover (im Erdgeschoss), Goseriede 10-12 in 30159 Hannover.

Die Kundgebung startet vor Ort gegen 11:15 Uhr, Ende der Veranstaltung ist etwa um 12:30 Uhr.

Weitere Informationen zur Busanreise aus bestimmten Regionen und zum Ablauf finden sich in den ver.di-Infoblättern.

Streiken ist euer gutes Recht – seid dabei!

Demonstrationen und Warnstreiks sind demokratisches Recht. Alle Beschäftigten und Auszubildenden, die von der Gewerkschaft dazu aufgefordert werden, dürfen sich uneingeschränkt daran beteiligen. Das gilt sowohl für ver.di-Mitglieder als auch für Unorganisierte und Mitglieder anderer Gewerkschaften. Leiharbeitnehmer*innen haben das Recht, an diesem Tag in einem anderen Betrieb eingesetzt zu werden.

Warnstreikende sind vor Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Jede Person, die euch trotzdem zur Arbeitsaufnahme auffordert oder Nachteile ankündigt, verweist ihr bitte umgehend an die ver.di-Streikleitung. Bitte befolgt außerdem alle Anweisungen eurer Streikleitung!

Nochmal zur Erinnerung – wir fordern bei der KKH:

  • 12,5 Prozent mehr Entgelt pro Monat, mindestens 560 Euro für alle Beschäftigten
  • 300 Euro mehr Entgelt pro Monat für alle Auszubildenden
  • bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

Tarifinfo KKH: Aufruf zum Warnstreik (07.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Angebote sind eine Mogelpackung!

Vorstand der DAK-Gesundheit will u. a. Antragsverfahren zur Umwandlung des Weihnachtsgeldes verschlechtern.

Der neue Vorschlag bedeutet eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. (Bild: Z2sam, photocase.de)

Unsere ver.di-Forderung nach gerechter Gehaltserhöhung wird vom Vorstand der DAK-Gesundheit bis heute, am 29. Februar 2024, konsequent ignoriert. Stattdessen werden andere Themen vom Vorstand eingebracht. Ein Grund mehr, diese genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bisher konnte das Weihnachtsgeld in freie Tage umgewandelt werden, wenn Beschäftigte bis zum 31. Dezember des Vorjahres einen entsprechenden Antrag in der Personalabteilung stellten. Auf Wunsch von DAK-Vorständen und zur Einsparung von Kosten war diese Regelung seinerzeit eingeführt worden. Betriebliche Belange spielten dabei bisher keine Rolle, die direkte Führungskraft hatte kein Vetorecht.

Der aktuelle Vorschlag des Vorstands sieht vor, dass auch in Zukunft bis zu 21 Tage für das Weihnachtsgeld eingetauscht werden können. Die Umwandlung soll künftig jedoch bis zum 30. September eines Jahres über die zuständige Führungskraft beantragt werden. Diese entscheidet dann unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, ob zusätzliche freie Tage gewährt werden. Die Führungskräfte vor Ort sollen also nun den schwarzen Peter zugeschoben bekommen und entscheiden, ob das Interesse der Beschäftigten mit Familie, der Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen, ausgebrannter Beschäftigter, Beschäftigter die „einfach“ mehr Urlaub möchten oder aber die Postberge Vorrang haben.

ver.di weiß um die unterschiedlichen Interessenlagen der Beschäftigten. Es gibt Kolleg*innen, die eine hohe Anzahl von Urlaubstagen benötigen. Mehr Urlaubstage treffen auf eine viel zu enge Personaldecke zur Bewältigung der Arbeitsberge. Oft ein Teufelskreis für eine Dienststelle. Dafür braucht es ein Personalkonzept und nicht die Verschlechterung des Antragsverfahrens.

ver.di fordert:

  • 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten!
  • 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • zwölf Monate Laufzeit ab 01. Januar 2024!

Wir fordern weiterhin wettbewerbsfähige Einkommen ohne weitere Reallohnverluste. Personallücken dürfen nicht durch Mehrarbeit des vorhandenen Personals gedeckt werden! Es ist an der Zeit, dem Herzstück der DAK-Gesundheit für die geleistete Arbeit wirklich zu danken und die Arbeit angemessen zu vergüten und nicht durch immer neue unpraktikable Vorschläge zu weiteren Themen die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Save the date: Am 12. März steigt die bundesweite Party!

Von ver.di gibt es nur eine Antwort: Konsequente und harte Arbeitskämpfe!

Lasst uns am Dienstag, den 12. März 2024, gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Mittendrin statt nicht dabei!

Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Mogelpackung (29.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Einladung zur Videokonferenz

After-Work-Info-Veranstaltung für KKH-Beschäftigte zu Rechten und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen

Anfang März starten wir eine neue Videokonferenz für KKH-Beschäftigte! (Bild: Julia M Cameron, pexels.com)

Zur laufenden Tarifrunde mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) möchten wir euch Anfang März 2024 im Rahmen einer Videokonferenz über eure Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen informieren.

Auch wenn der voraussichtlich letzte und entscheidende Verhandlungstag mit der KKH erst Anfang April stattfindet, so sind wir aufgrund des noch immer nicht ansatzweise angemessenen Angebots der Arbeitgeberseite in die „heiße Phase“ der Entgeltrunde 2024 eingetreten.

Während unserer Mittagspausen-ViKos und auch in Gesprächen mit unseren ver.di-Vertrauensleuten wurden viele Fragen gestellt, die sich u. a. um (Warn-)Streikmaßnahmen drehten. Dazu möchten wir euch gerne Auskunft geben und überhaupt für Fragen zur Verfügung stehen. Eine solche Informationsveranstaltung sollte allerdings nach Feierabend und nicht unter Nutzung der „Infrastruktur“ der KKH als Arbeitgeber stattfinden.

Für alle Beschäftigten der KKH

Wie auch die vorherigen Online-Veranstaltungen richtet sich auch diese Videokonferenz nicht ausschließlich an ver.di-Mitglieder, sondern ausdrücklich an alle Beschäftigten bei der KKH. Wir laden euch also herzlich ein, an unserer After-Work-Videokonferenz zum Thema „Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen“ teilzunehmen!

Wann und wo?

Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 05. März 2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Hier geht es direkt zum WebEx-Meeting.

Wir freuen uns auf euch!
Eure ver.di-Verhandlungskommission: Andrea Odermatt, Anja Schumann, Marc Böttcher und Peter Unsleber

Tarifinfo KKH: Einladung zur Videokonferenz (27.02.2024)

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DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter!

Der DAK-Vorstand hat offenbar den Bezug zur Realität vollkommen verloren.

Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit am 20.02.2024 in Hannover (Bild: ver.di)

Falls ihr es noch nicht wusstet: Ihr, liebe Kolleg*innen, sollt durch weiteren Gehaltsverzicht den Zusatzbeitrag stabil halten (siehe E-Mail vom 21. Februar 2024). Zulasten eures Geldbeutels und eurer Gesundheit lässt sich der Vorstand für eine nicht vorgenommene Beitragssatzerhöhung feiern!

Da am Dienstag, den 20. Februar 2024, erneut kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt wurde, kann es von ver.di nur eine Antwort geben: konsequente und harte Arbeitskämpfe! Denn Ihr habt mehr verdient als Kugelschreiber, Jutebeutel, Notizheft und merkwürdige E-Mails. Das Vorstandsangebot wird eurer Leistung in keiner Weise gerecht!

Jetzt powern wir richtig! Stark mit dir!

Unser Arbeitskampf wird bundesweit stark von vielen Kolleg*innen getragen. Danke an alle Streikenden! Ihr habt bereits bewiesen, dass ihr für die Forderung einsteht. Von kleineren örtlichen Aktionen bis hin zu mächtigen Warnstreiks: Ihr setzt Zeichen! Ihr seid stark! Ihr seid kampfbereit! Jetzt gilt es, nicht eine – nein, zwei Schippen draufzulegen. Ihr seid bereit, mit uns den Tarifkonflikt und den Druck zu steigern! Und genau das werden wir jetzt gemeinsam tun!

Lieber Vorstand: Am 12. März 2024 geht die Party bundesweit erst richtig los!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter! (20.02.2024)

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wertschätzung? Thema verfehlt!! (26.02.2024)

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KKH: Von Wertschätzung noch immer keine Spur

Die KKH will weiterhin Reallohnverluste!

Der zweite Verhandlungstag begann nicht mit einem Lächeln … (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Wer auf die Einsicht der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gehofft hatte, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt werden sollte, wurde in der zweiten Verhandlungsrunde am gestrigen Montag, den 19. Februar 2024, wieder enttäuscht!

Offensichtlich ist die KKH weiterhin der Auffassung, dass eure Arbeit keine finanzielle Anerkennung wert ist und unterbreitete uns folgendes Angebot:

  • eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 2.040 Euro für Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte anteilig), zahlbar entweder monatlich (jeweils 170 Euro) oder auch in Summe; für Azubis 1.020 Euro (85 Euro monatlich oder ebenfalls in Summe)
  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,3 Prozent ab 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • für die Vergütungsgruppen (VG) 1 und 2 zusätzliche 4,0 Prozent ab 01. November 2024 und zusätzliche 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • Die Azubivergütung soll entsprechend der Tabellenentgelte ab der VG 3 erhöht werden, also um 3,3 Prozent ab dem 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025.
  • Das Deutschlandticket soll mit 12,25 Euro monatlich bezuschusst werden.

Das ist zwar mehr als bei der Verhandlungsrunde am 1. Dezember 2023, aber es ist weiterhin viel zu wenig, viel zu spät und somit inakzeptabel!

Wie ist die Stimmung?

Unsere Rückmeldungen aus vielen Dienststellen der KKH zeigen, dass der Unmut über die Haltung der Kasse in dieser Gehaltsrunde groß ist. Nach dieser Verhandlungsrunde wird sich das bestimmt nicht ändern! Viele Kolleg*innen sind enttäuscht und auch wütend! Uns erreichen zahlreiche Mails mit der Botschaft „Wir sind zu Warnstreiks bereit!“

Die ver.di-Tarifkommission ist davon überzeugt, dass wir am dritten und somit letzten geplanten Verhandlungstag, am Freitag, den 5. April 2024, nur zu einem Ergebnis kommen können, wenn wir gemeinsam deutlich machen, was wir von der Blockadehaltung der KKH halten.

ver.di hat eure Botschaft verstanden und wird Warnstreiks bei der KKH vorbereiten!

Vorher laden wir euch als Beschäftigte der KKH – ob ver.di-Mitglied oder nicht – am Mittwoch, den 21. Februar 2024, von 12 Uhr bis 13 Uhr zu einer WebEx-Videokonferenz ein. Dort wollen über den Verhandlungsablauf berichten und eure Meinung dazu hören!

Zu Fragen zum Ablauf von Warnstreiks wird es eine weitere Online-Veranstaltung nach Dienstschluss geben, zu der wir zeitnah einladen werden.

Tarifinfo KKH: Zweite Verhandlungsrunde sorgt für Unmut (19.02.2024)

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DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten!

DAK-Vorstand greift erstmalig die Sozialpartnerschaft mit ver.di an

Der DAK-Vorstand muss sich jetzt warm anziehen! (Bild: photoschmidt, shutterstock.com)

Die DAK-Gesundheit kürzt den Teilnehmenden, die sich am 05. Februar 2024 am Warnstreik beteiligt haben, das Entgelt. Mit diesem Schritt greift erstmalig ein DAK-Vorstand die Sozialpartnerschaft mit ver.di an.

Damit geht der DAK-Vorstand in die nächste Eskalationsstufe unserer laufenden Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit. Eure Gewerkschaft ver.di erklärt hier und heute: Wir nehmen die Kampfansage an!

Was ihr als Beschäftigte der DAK-Gesundheit jetzt tun solltet:

Prüft eure aktuelle Lohnabrechnung!

  • Ist der Lohnabzug inhaltlich nachvollziehbar und korrekt berechnet? Lasst euch die Berechnung des Lohnabzugs seitens der Personalabteilung schriftlich darlegen.
  • Widersprecht bei einer fehlerhaften Lohnabrechnung schriftlich.

Streikgeld beantragen!

ver.di-Mitglieder, die sich am Warnstreik beteiligt und bisher noch kein Streikgeld beantragt haben, können dies selbstverständlich noch tun. Hier geht’s direkt zum Streikgeldformular für Beschäftigte der DAK-Gesundheit.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Streikgeldantrag bitte an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Erhalten Neumitglieder auch Streikgeld?

Ja, auch neu eingetretene Mitglieder bekommen Streikunterstützung!

Mehr Informationen für Beschäftigte der DAK-Gesundheit?

Hier findet ihr weitere Infos zur Streikunterstützung und zum Streikgeld.

Fragen zur Mitgliedschaft beantworten die Vertrauensleute in den Dienststellen und die ver.di-Kolleg*innen in den ver.di-Bezirken.

Jetzt powern wir richtig bei der DAK-Gesundheit!

Stark mit dir – Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ der DAK-Gesundheit nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Jetzt brauchen wir euch alle: Unterstützt aktiv die Tarifrunde bei der DAK-Gesundheit und beteiligt euch an den nächsten Arbeitskampfmaßnahmen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten! (13.02.2024)

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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Ich will mehr Infos zu ver.di!