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IKK: Neues Angebot völlig unzureichend!

Fazit nach Runde 2 zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft

Luftleerer Fußball liegt auf dem Spielfeld vor dem Tor
Bild: Kurt Michel, pixelio.de

Die Tarifverhandlungen zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft wurden am Mittwoch und Donnerstag, den 5. und 6. Februar 2025 in Erfurt fortgesetzt.

Die Verhandlungen gestalten sich zäh. Die Arbeitgeberseite hat den Gewerkschaften in der zweiten Verhandlungsrunde ein geringfügig verändertes Angebot unterbreitet:

  • Laufzeit 30 Monate (01.01.2025 – 30.06.2027)
  • Einmalzahlung im Zeitraum 01.01.2025 – 30.06.2025 in Höhe von
    90 Euro pro Monat für Vollzeitkräfte
    45 Euro pro Monat für Azubis
  • Lineare Steigerungen in drei Schritten mit
    2,1 Prozent (mindestens 90 Euro) zum 01.07.2025
    2,0 Prozent zum 01.07.2026
    2,1 Prozent zum 01.05.2027
  • Gesetzlicher Mindestzuschuss von 25 Prozent zum Deutschlandticket
  • Weitere Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung
  • Themen rund um die Vergütung nach der Ausbildung
  • Gewerkschaftsbonus nur im Gesamtpaket verhandelbar und nur dann, wenn das Gewerkschaftsmitglied bei einer der IKKen in der Tarifgemeinschaft versichert ist

KEIN echter Fortschritt in den Tarifverhandlungen!

Deshalb bleibt die Position der ver.di-Bundestarifkommission klar und deutlich: Eine solch lange Laufzeit mit 30 Monaten ist und bleibt inakzeptabel.

Die ver.di setzt sich weiterhin für eine tabellenwirksame Vergütungserhöhung ab dem 01.01.2025 ein. Wir fordern nicht nur eine Vergütungserhöhung, welche lediglich die Inflation ausgleicht. ver.di setzt sich für eine echte Reallohnsteigerung ein, die bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Geldbeutel ankommt!

Die ver.di-Bundestarifkommission möchte einen gemeinsamen Tarifabschluss erreichen, aber Kompromisse müssen die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln. Die Gewerkschaften haben daher der IKK-Tarifgemeinschaft ein gemeinsames Gegenangebot für die Vergütungserhöhung unterbreitet.

Unser Gegenangebot an die IKK

  • Vergütungserhöhung in zwei Schritten:
    5,5 Prozent (mindestens 250 Euro) zum 01.01.2025
    4,0 Prozent zum 01.01.2026
  • Laufzeit von 18 Monaten

ver.di macht sich in der Vergütungsrunde zusätzlich weiterhin stark für ihre Forderungen:

  • Mitgliederbonus in Form von zwei zusätzlichen freien Tagen für ver.di-Mitglieder
  • 100 Prozent Weihnachtsgeld
  • 50 Prozent Urlaubsgeld
  • Ausschöpfen der 40 Euro steuerfreier Leistungen, z. B. als Pauschale für mobile Arbeit
  • Mobilitätszuschuss

Wie geht es weiter?

Die nächsten Verhandlungstermine stehen bereits fest:

  • Donnerstag und Freitag, 27. und 28. Februar 2025, in Erfurt
  • Montag und Dienstag, 17. und 18. März 2025
  • Montag und Dienstag, 31. März und 1. April 2025

Jetzt heißt es: Aktiv werden!

Es ist die erwartete harte Tarifrunde. Die IKK-Tarifgemeinschaft bewegt sich in minimalen Schritten auf die Forderungen der Gewerkschaften zu.

Deshalb brauchen wir dich! Denn wir wissen: Zusammen geht mehr! Also nichts wie los und Mitglied werden!

Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Neues Arbeitgeberangebot völlig unzureichend! (07.02.2025)

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Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Bundesagentur für Arbeit: Einigung mit IT-Systemhaus

Tarifinformationen von ver.di: Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich abgeschlossen

ver.di-Logo zur Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen
Bild: ver.di

Die ver.di-Tarifkommission (TK) hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Freitag, den 07. Februar 2025, dem Verhandlungsstand vom 5. Februar 2025 mit der Bundesagentur für Arbeit zur Tarifierung der Dienstposten im IT-Systemhaus zugestimmt.

Dieser TK-Sitzung vorausgegangen sind mehrere Verhandlungsrunden mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei denen es – insbesondere in der letzten Verhandlung – ordentlich zur Sache ging. Für ver.di standen immer die gestiegenen Anforderungen bezogen auf die inhaltliche Arbeit, die geforderten Arbeitsformen, die gestiegenen Anforderungen und die zentrale Bedeutung einer guten und reibungslosen Erledigung der Aufgaben im Mittelpunkt. Zum nun vorliegenden Ergebnis haben die vielen Aktivitäten der Beschäftigten des IT-Systemhauses maßgeblich beigetragen!

Das Ergebnis im Detail

In den TE III und II hat ver.di eine neue Funktionsstufe 1 durchgesetzt für die Anforderungen und Aufgaben im Zusammenhang der besonderen Bedeutung für die Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie. Diese Funktionsstufe ist direkt an den Dienstposten gekoppelt und gilt in der TE III für die Dienstposten „Erste Fachkraft für IT-Sicherheit im IT-Systemhaus“ und „IT-Ingenieur/-in im IT-Systemhaus“ und in der TE II für die Dienstposten „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“, „IT-Spezialist/-in Servicemanagement im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in Security Management im IT-Systemhaus“.

Für den Dienstposten „IT-Architekt/-in im IT-Systemhaus“ in der TE I ist die Voraussetzung für die Zahlung einer FS 1 klarer formuliert worden, folgt dem Fachkonzept und gilt somit für deutlich mehr Beschäftigte. Die FS 1 gibt es nun für die Schwerpunktaufgabe „Fachaufsicht im übertragenen Rahmen auf Bereichsebene bzw. in einer zentralen Einheit“. Zudem erfolgt eine Ausweitung dieser Funktionsstufe in der TE I auf die Dienstposten „Experte/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und in der TE II auf die Dienstposten „Spezialist/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“.

Die bisherigen Regelungen zur Remotearbeit werden abgelöst durch Regelungen für eine IT-Betriebsbereitschaft. Neu ist für die Anordnung einer IT-Betriebsbereitschaft die Festlegung der konkreten Zeiten Samstag, Sonntag oder in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr. Neu ist auch, dass die dann zu erledigenden Aufgaben entweder mittels Mobilarbeit oder in der Dienststelle aufzunehmen sind. Die Höhe der Pauschale der neuen IT-Bereitschaft entspricht der, die es bisher für die Remotearbeit gegeben hat.

Vereinbart wurde auch die Fortsetzung der sogenannten Rekrutierungskomponente für den IT-Bereich und den ärztlichen Dienst.

Bestandteil der letzten beiden Verhandlungen waren auch die Tarifierungen der Dienstposten zu den Fachkonzepten „Gesamthaftes Kundenportal“ und „Zentrale“. Die von der BA vorgelegten Angebote entsprechen den in den Fachkonzepten festgelegten Aufgaben und Anforderungen. Die ver.di-Tarifkommission hat den Angeboten der BA zugestimmt.

Wie geht es weiter?

Alle Ergebnisse werden nun redaktionell bearbeitet und dann mit dem 30. Änderungstarifvertrag zum TV-BA in Kraft treten.

Noch ein Blick auf die aktuelle Gehaltsrunde

Der Verhandlungsauftakt mit dem Bund und der VKA am 24. Januar 2025 endete ergebnislos. Fortgesetzt werden die Verhandlungen am 17. und 18. Februar 2025. Das Ergebnis der Verhandlungen wird die Grundlage der Gehaltstarifverhandlungen mit der BA bilden.

Deshalb gilt schon heute: Beteiligt euch aktiv in dieser Tarifrunde und nehmt so auch direkt Einfluss auf das Ergebnis. Nur wir gemeinsam sind erfolgreich! Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.

ver.di-Tarifinfo BA | Tarifverhandlungen zum IT-Systemhaus erfolgreich abgeschlossen (07. Februar 2025)

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