Alle Infos zur Beantragung von Streikgeld für Beschäftigte der DAK-Gesundheit
Später Gehaltsabzug der Kasse – doch ver.di-Mitglieder erhalten selbstverständlich Streikgeld
Bei der DAK-Gesundheit hat eine außergewöhnliche und intensive Entgeltrunde ihren Abschluss gefunden – bei insgesamt fünf Streiktagen konnte ver.di dreimal die Gehaltskürzung verhindern! Für die Streiktage am 28. März und am 02. April 2024 besteht der Vorstand jedoch auf den Gehaltsabzug bei den Streikteilnehmenden, was in der sozialpartnerschaftlichen Historie mit der DAK-Gesundheit eine unübliche Handlungsweise darstellt.
Mehr noch entfaltet dieser von der Arbeitgeberin verursachte Schritt eine klare Signalwirkung: Nur als ver.di-Mitglied ist man vor nachteiligen finanziellen Auswirkungen geschützt! Denn ver.di-Mitglieder, die sich am Ausstand beteiligt und uns ihre Streikteilname per E-Mail gemeldet hatten, können jetzt selbstverständlich ihr Streikgeld als Unterstützungsleistung beantragen.
Streikgeldformulare
Für jeden Tag der Streikbeteiligung ist ein Streikgeldantrag zu stellen. Die zugehörigen Formulare gibt es hier zum Download:
Antrag auf Streikgeld für den 28. März 2024
Antrag auf Streikgeld für den 02. April 2024
Ausfüllen der Streikgeldanträge
Zur Unterstützung ist jedem Streikgeldantrag eine Ausfüllhilfe vorangestellt. Bitte beachtet das Pflichtfeld „ver.di-Bezirk“ – diese notwendige Angabe ist auf eurer Mitgliedskarte oder in eurem individuellen Mitgliederportal Meine ver.di hinterlegt. Die ausgefüllten und unterschriebenen Streikgeldanträge sendet bitte mit dem Betreff: „Streikgeldantrag (Mitgliedsnummer)“ an die E-Mail-Adresse tswd.buv@verdi.de.
ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeld beantragen (12.08.2024)
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