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AOK: Neue Arbeitswelten

Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ für AOK tritt im Dezember in Kraft.

Vielen Dank für euer Engagement in den letzten zwei Jahren! (Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)

Sowohl die ver.di Bundestarifkommission als auch die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) haben dem Tarifabschluss „Neue Arbeitswelt“ innerhalb der Erklärungsfrist zugestimmt.

Die neuen Tarifverträge können somit zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten. Hier die wesentlichen Vereinbarungen im Überblick.

Der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

  • bildet die Klammer zu den jeweiligen Tarifverträgen und Tarifregelungen der neuen Arbeitswelt,
  • enthält die Präambel und deren tarifliche Umsetzung,
  • definiert den Geltungsbereich und
  • vereinbart die Verhandlungen zu den noch fehlenden Tarifbausteinen (mobile Arbeit und Zeitwertkonto) im Anschluss an die Engeltrunde.

Tarifvertrag Veränderungsprozesse

Die neue tarifvertragliche Grundlage beschreibt das Verfahren und den Umgang mit möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei vom Arbeitgeber veranlassten Veränderungsprozessen.

Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der zielgerichtete Einsatz der Beschäftigten anhand vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorrangig.
  • Ist die Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein abgestuftes Verfahren zu einem neuen Arbeitsplatz.
  • Dabei sind soziale und persönliche Gründe zu berücksichtigten und es ist zu zu prüfen, ob flexible Arbeitsortmodelle möglich sind.

Vergütungssicherung

  • Bei Beschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen.

Ausnahme von dieser Regelung:

  • Beschäftigte, die eine angebotene zumutbare Stelle oder Qualifizierung in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe ohne Vorliegen sozialer oder persönlicher Gründe ablehnen, können auf einer geringer wertigen Stelle eingesetzt und heruntergruppiert werden (bis VG 7 um maximal eine Vergütungsgruppe, ab VG 8 und höher um maximal zwei Vergütungsgruppen).

Abfindung

Weiterhin kann das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet werden.

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2027.

Qualifizierung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch.

Danke an alle ver.di-Mitglieder in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die besonders in den letzten beiden Jahren mit viel Engagement und Ausdauer verhandelt haben!

Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es im neuen Jahr in die nächste Runde: Am 12. Januar 2022 starten die Vergütungsverhandlungen!

Die vollständige Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:

Tarifinfo AOK | Rahmentarifvertrag neue Arbeitswelten tritt am 15. Dezember in Kraft (13.12.2021)

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