Auch in der Bundesagentur für Arbeit gibt es nun die Möglichkeit zur Altersteilzeit.
Ab dem 01. Januar 2022 können Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbaren. Diesem Ergebnis sind Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der BA vorausgegangen.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Abschluss dieses Tarifvertrages in der letzten Sitzung zugestimmt. Der Beschluss des Vorstandes der BA steht noch aus.
Konkret können Beschäftigte diesen Antrag stellen, sobald sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit (ATZ) mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Zeitgleich können bis zu 2,5 Prozent der Beschäftigten in ATZ sein.
Bis zu fünf Jahre Altersteilzeit
Durchschnittlich wird für die ATZ die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt entweder im sogenannten Blockmodell (erste Hälfte der ATZ wie bisher und zweite Hälfte Freistellung) oder durchgängig in Form einer Teilzeitarbeit.
Die Altersteilzeit kann längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Die Höhe aller Gehaltsbestandteile entspricht der dann individuell neu vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit und wird um 20 Prozent aufgestockt (Entgeltaufstockung).
So geht es weiter
Sobald auch der Vorstand der BA dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat, wird der Text des Tarifvertrages redaktionell fertiggestellt, unterzeichnet und soll zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. ver.di hat mit der BA vereinbart, dass interessierte Beschäftigte vor Abschluss eines Altersteilzeit-Vertrages auf Wunsch ein umfassendes Beratungsangebot erhalten.
Außerdem gibt es Neues zur Jahressonderzahlung und zum Tarifvertrag Digitalisierung.
Download: ver.di-Tarifinfo Bundesagentur für Arbeit | Tarifvertrag zur Altersteilzeit (01.11.2021)
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